ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nach¬ste¬hen¬den Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung und gelten mit der Annahme un¬se¬res Lieferscheines oder unserer Auftragsbestätigung oder unserer Rechnung als anerkannt. Hier¬von abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir ih¬nen schrift¬lich zugestimmt haben. Dieses gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis davon unsere Lie¬fe¬run¬gen und Leistungen ausführen.
2. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zah¬lun¬gen können mit befreiender Wirkung brutto nur an uns direkt erbracht werden. Unsere Rech¬nun¬gen sind nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Schecks und Wech¬sel werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
Die Aufrechnung seitens des Käufers ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig fest¬ge¬stell¬ten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit un¬se¬rer Zustimmung möglich. Sämtliche Zahlungen werden gemäß § 367 BGB zunächst auf Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.
3. Lieferbedingungen
Für die richtige Auswahl der Artikelsorte ist allein der Käufer verantwortlich. Lieferungen erfolgen frei verladen nach Gewicht ab Lieferwerk für Rechnung und Ge¬fahr des Käufers, ansonsten nach vereinbarter Lieferung zur Bau¬stel¬le oder zum Bestimmungsort. Dabei werden befahrbare Anfuhrwege und un¬ver¬züg¬li¬che Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt; anderenfalls haftet er für entstandene Schä¬den und zusätzliche Aufwendungen. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Grün¬den nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug un¬be¬hin¬dert gelangen kann. Teillieferungen sind zulässig. Für Lieferungen gelten die ver¬ein¬bar¬ten Lie¬fer¬ter-mi¬ne. Es bleibt uns eine Nachlieferungsfrist von 2 Wochen vorbehalten. Die¬se be¬ginnt mit Eingang der Fristsetzung bei uns.
4. Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns das Recht auf kostenverhältnismäßige zwei¬ma¬li¬ge Nachbesserung und einmalige Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach Absprache vor. Män¬gel¬rü¬gen sind in jedem Fall vor Verbindung, Vermischung und Vermengung und an¬sons¬ten un¬ver¬züg¬lich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferungsempfang, schrift¬lich bei uns geltend zu ma¬chen. Dieses gilt bei üblicher Eingangsprüfung auch für nicht er-kenn¬ba¬re Män¬gel.
5. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit einer Person, die durch einen von uns zu vertretenen Mangel verursacht werden, beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Über¬ga¬be der Ware.
6. Haftung
Gegen uns gerichtete Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art schließen wir aus. Wir haf¬ten nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie in Fällen der Verletzung von Kar¬di¬nals¬pflich¬ten und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei nur leichter Fahrlässigkeit über die Ver¬let¬zung von Kardinalspflichten beschränken wir unsere Haftung auf den Auftragswert. Die Haf¬tung nach dem Produkthaftungsgesetz findet dort ihre Grenze, wo die Haftung aus¬ge¬schlos¬sen oder beschränkt werden kann.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner unser Ei¬gen¬tum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartner nur im ord¬nungs¬ge¬mä¬ßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Wei¬ter¬ver¬äu¬ße¬rung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Vertragspartner er¬mäch¬tigt. Wir können bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, ei¬nes gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Ver¬mö¬gens¬ver¬fall des Vertragspartners verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen For¬de¬run¬gen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die da¬zu¬ge¬hö¬ri¬gen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Bei Be- und Ver¬ar¬bei¬tung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung.
8. Datenschutz
Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Zah¬lungs- und Warenverkehrs mit unseren Vertragspartnern zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dieses für die übliche Betreuung und/oder ordnungsgemäße Durch¬füh¬rung unseres Geschäftes erforderlich ist. Unsere Vertragspartner erteilen hierzu ausdrücklich ih¬re Zustimmung.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Verweisung
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort unseres Fir¬men¬sit¬zes. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-recht¬li¬che Sondervermögen wird unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind zu¬dem berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
Unseren Geschäftsbedingungen liegen zudem die Allgemeinen Verkaufs- und Lie¬fer¬be¬din¬gun¬gen der Deut¬schen Naturstein-Industrie in der jeweils geltenden Fassung zu Grunde, soweit in un¬se¬ren Geschäftsbedingungen keine anders lautenden Regelungen getroffen sind.
10. Feststellung
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder ei¬ne Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht be¬rührt.
Dietz Kies und Sand GmbH & Co. KG
Sitz: Burgkunstadt
Registergericht Coburg, HRA 4945
